Als in Frankreich (von Cour d’appel de Rouen) öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die deutsche und die englische Sprachen, fertige ich beglaubigte Übersetzungen für Privat- und Geschäftskunden an, hauptsächlich aus dem Deutschen und dem Englischem ins Französische, und gelegentlich vice versa.

Was ist eigentlich eine beglaubigte Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von beeidigten Übersetzern angefertigt werden. In Frankreich werden sie von einem Berufungsgericht „Cour d’appel“ oder von der „Cour de Cassation“ öffentlich bestellt. In Deutschland, allgemein vereidigte, beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer haben bei einem Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt. Beeidigte Übersetzer arbeiten nur in oder aus der(den) Sprache/n, für die sie öffentlich bestellt wurden, und dürfen die Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung mit ihrem Rundstempel und ihrer Unterschrift bescheinigen.

Beglaubigte Übersetzungen zeichnen sich aus durch meist:

  • runden Übersetzerstempel mit folgenden Angaben: Name, Vorname/n, Sprache/n und den Vermerk „Fachübersetzer (Expert) am Berufungsgericht XXX“, und      
  • den folgenden Beglaubigungsvermerk „beglaubigte Übersetzung des Originals in der Sprache XXX mit dem Vermerk ne varietur unter Nr. (Kennnummer) am [Ort] am [Datum]“.

Beglaubigte Übersetzungen werden in der Regel zur Vorlage bei öffentlichen Behörden, Amtsträgern wie zum Beispiel Konsulaten, Standesämtern, Meldebehörden oder Gerichten etc. angefertigt.

Liste der Dokumente, die von mir beglaubigt übersetzt werden können:

  • Satzungen, Handelsregisterauszüge, Protokolle der Generalversammlungen, Jahresabschlüsse
  • Vollmachten
  • Patente
  • Gerichtliche Ladungen, Urteile und Beschlüsse, 
  • Verträge, z. B. Kaufverträge, Mietverträge, Eheverträge, Arbeitsverträge; notarielle Urkunden (z. B. Grundstücksverkäufe, Testamente)
  • Personenstandsurkunden, z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden;
  • Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Schul- und Universitätsabschlüsse, Zertifikate und Zeugnisse

So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung

 Angebotsanfrage

Sie senden mir das zu übersetzende Dokument per E-Mail mit den folgenden Informationen:

  • Ihr Name, Vorname, Kontaktangaben (und Ihr Unternehmen/Ihre Organisation)
  • Ausgangs- und Zielsprachen
  • Lieferfrist
  • Postanschrift für die Zustellung
  • Anzahl der Kopien der Übersetzung

Kostenloser Kostenvoranschlag

Innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage erhalten Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag und die Bearbeitungszeit für Ihre beglaubigte Übersetzung.

Auftragsbestätigung und Zahlung

Sie bestätigen Ihren Auftrag, indem Sie mir den unterzeichneten Kostenvoranschlag mit Ihrer Zustimmung per E-Mail zurücksenden.  und mir Ihre Zahlung per Banküberweisung sowie das Originaldokument (oder eine beglaubigte Kopie) per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen (falls Sie es nicht persönlich bei mir abgeben können).

Lieferung

Ich liefere Ihre Übersetzung termintreu per E-Mail und schicke die beglaubigte Übersetzung zusätzlich per Post 2-4 Werktage später per Einschreiben mit Rückschein an die angegebene Adresse zurück.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

1. Für welche Dokumente ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich?

In der Regel werden beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei öffentlichen Einrichtungen und Amtsträgern- oder Justizbehörden im Ausland für alle amtlichen Dokumente verlangt, die von Gesetzes wegen in ein öffentliches Register eingetragen werden müssen (Ausweispapiere,, Führerscheine, Heiratsurkunden, Universitätsabschlüsse, Personenstandsurkunden, notarielle Urkunden, Führungszeugnisse usw.).

2. Muss ich einer Anfrage für eine beglaubigte Übersetzung das Original beifügen?

Beglaubigte Übersetzungen müssen grundsätzlich von einem Originaldokument angefertigt werden, außer in den folgenden Fällen:

  • Eine beglaubigte Abschrift ist zulässig, wenn sie von einem Notar, einem Gericht oder einer Polizeidienststelle (je nach Stadt) stammt, z. B. bei Dokumenten, die der Kunde im Original aufbewahren muss (Universitätsabschluss, Führerschein, Ausweispapiere usw.);
  • Eine PDF-Kopie des Originals oder eine beglaubigte Abschrift sind zulässig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Auf der beglaubigten Übersetzung wird vermerkt, ob dem Übersetzer die Urkunde im Original, in Form einer beglaubigten Abschrift oder Kopie vorlag, und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung werden von dem Übersetzer bescheinigt;
    • Der Kunde reicht dann das Originaldokument zusammen mit der beglaubigten Übersetzung und der vom Übersetzer beglaubigten PDF-Kopie bei der zuständigen Behörde ein.

3. Werden beglaubigte Übersetzungen im Ausland anerkannt?

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten wird im Allgemein eine in Frankreich beglaubigte Übersetzung anerkannt. Sie brauchen somit für bestimmte Original-Urkunden, die in Frankreich beglaubigt übersetzt werden, weder eine Legalisierung noch eine Apostille.

Für Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie meistens auf Ihrer Orginal-Urkunde einen Legalisierungsvermerk oder eine Apostille je nach Fall. Am besten informieren Sie sich rechtzeitig beim Empfänger der Original-Urkunde (Behörde, Amt, Gericht, …), ob die Original-Urkunde einen Beglaubigungsvermerk (Legalisierung oder Apostille) benötigt oder nicht.